C. Gerichtsentscheide 3189,3190 c) Zusammenfassend gelangt das Obergericht zum Schluss, dass sich hier eine Gefahr verwirklicht hat, wie sie in der heutigen, stark technisierten Arbeitswelt hingenommen werden muss. Die verursachte Gewässerverschmutzung ist bedauerlich, für die Zuweisung der strafrechtlichen Verantwortung hiefür fehlt es an einer Grundlage. Der Beschuldigte ist deshalb von der Anklage der Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz freizusprechen. OGer 28.5.1991 Eine gegen die
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 3190
C. Gerichtsentscheide 3189,3190
c) Zusammenfassend gelangt das Obergericht zum Schluss, dass sich hier eine Gefahr verwirklicht hat, wie sie in der heutigen, stark technisierten Arbeitswelt hingenommen werden muss. Die verursachte Gewässerverschmutzung ist bedauerlich, für die Zuweisung der strafrechtlichen Verantwortung hiefür fehlt es an einer Grundlage. Der Beschuldigte ist deshalb von der Anklage der Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz freizusprechen. OGer 28.5.1991 Eine gegen die
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