C. Gerichtsentscheide 3188, 3189 die Suche gemacht. Erst fuhr er in Richtung K., dann in Richtung V. Von der Abwehr eines unmittelbar erfolgten Angriffs kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein. Was der Angeklagte mit seiner Suche auf eigene Faust unternommen hat, hätte ebensogut und mit den genau gleichen Erfolgsaussichten die bereits benachrichtigte Kantonspolizei besorgen können. Der im übrigen unverhältnismässigen Aktion des Angeklagten fehlte es an der verlangten Unmittelbarkeit. A
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 3189
C. Gerichtsentscheide 3188, 3189 die Suche gemacht. Erst fuhr er in Richtung K., dann in Richtung V. Von der Abwehr eines unmittelbar erfolgten Angriffs kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein. Was der Angeklagte mit seiner Suche auf eigene Faust unternommen hat, hätte ebensogut und mit den genau gleichen Erfolgsaussichten die bereits benachrichtigte Kantonspolizei besorgen können. Der im übrigen unverhältnismässigen Aktion des Angeklagten fehlte es an der verlangten Unmittelbarkeit. A
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