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ARGVP 1991 2087

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2087 2087 Gewinnungskosten. Die Kosten für die Fahrt zwischen dem Wochen­aufenthaltesort und dem Arbeitsort stellen nicht abzugsfähige private Lebenshaltungskosten dar. Die Veranlagungsbehörde ist verpflichtet, auf früher gemachte nicht gerechtfertigte Zugeständnisse bei der Vor­nahme der neuen Veranlagung zurückzukommen. 1. Einzig zu prüfende Rechtsfrage im Verfahren vor der Steuerrekurs­kommission ist, ob es sich bei den Fahrtkosten zwischen dem Wo­chen

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 2087

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2087 2087 Gewinnungskosten. Die Kosten für die Fahrt zwischen dem Wochen­aufenthaltesort und dem Arbeitsort stellen nicht abzugsfähige private Lebenshaltungskosten dar. Die Veranlagungsbehörde ist verpflichtet, auf früher gemachte nicht gerechtfertigte Zugeständnisse bei der Vor­nahme der neuen Veranlagung zurückzukommen.

1. Einzig zu prüfende Rechtsfrage im Verfahren vor der Steuerrekurs­kommission ist, ob es sich bei den Fahrtkosten zwischen dem Wo­chen

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