B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2087 2087 Gewinnungskosten. Die Kosten für die Fahrt zwischen dem Wochenaufenthaltesort und dem Arbeitsort stellen nicht abzugsfähige private Lebenshaltungskosten dar. Die Veranlagungsbehörde ist verpflichtet, auf früher gemachte nicht gerechtfertigte Zugeständnisse bei der Vornahme der neuen Veranlagung zurückzukommen. 1. Einzig zu prüfende Rechtsfrage im Verfahren vor der Steuerrekurskommission ist, ob es sich bei den Fahrtkosten zwischen dem Wochen
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 2087
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2087 2087 Gewinnungskosten. Die Kosten für die Fahrt zwischen dem Wochenaufenthaltesort und dem Arbeitsort stellen nicht abzugsfähige private Lebenshaltungskosten dar. Die Veranlagungsbehörde ist verpflichtet, auf früher gemachte nicht gerechtfertigte Zugeständnisse bei der Vornahme der neuen Veranlagung zurückzukommen.
1. Einzig zu prüfende Rechtsfrage im Verfahren vor der Steuerrekurskommission ist, ob es sich bei den Fahrtkosten zwischen dem Wochen
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