A. Entscheide des Reqierunqsrates 1222 10. Wirtschaftspolizei 1222 Wirtschaftspolizei. Entzug der Betriebsbewilligung (Art. 24 Abs. 1 lit. b GGG, bGS 955.11). Die Polizeidirektion verwarnte W., als in seiner Gastwirtschaft zum dritten Mal innert eines Jahres Gäste noch eine Stunde nach der Polizeistunde angetroffen wurden. Beim vierten Mal entzog sie ihm die Gastwirtschaftsbewilligung. W. erhob dagegen Rekurs, weil ihm damit die Lebensbasis entzogen werde. Der Regierungsrat hiess den Rekurs tei
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 1222
A. Entscheide des Reqierunqsrates 1222
10. Wirtschaftspolizei 1222 Wirtschaftspolizei. Entzug der Betriebsbewilligung (Art. 24 Abs. 1 lit. b GGG, bGS 955.11). Die Polizeidirektion verwarnte W., als in seiner Gastwirtschaft zum dritten Mal innert eines Jahres Gäste noch eine Stunde nach der Polizeistunde angetroffen wurden. Beim vierten Mal entzog sie ihm die Gastwirtschaftsbewilligung. W. erhob dagegen Rekurs, weil ihm damit die Lebensbasis entzogen werde. Der Regierungsrat hiess den Rekurs tei
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