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ARGVP 1991 1221

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1221 9. Sanitätswesen 1221 Sanitätswesen. Zulassung von Ausländern zur Prüfung für kantonal approbierte Zahnärzte (Art. 10bis Abs. 2 des Gesetzes über das Ge­sundheitswesen, GG; bGS 811.1) Nach Art. 10bis Abs. 2 des Gesetzes über das Gesundheitswesen (GG, bGS 811.1) werden Ausländer nur dann zur Prüfung für kantonal ap­probierte Zahnärzte zugelassen, wenn die Versorgung der Bevölke­rung mit Zahnärzten nicht mehr ausreichend sichergestellt ist. Die An­wendung die

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 1221

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1221

9. Sanitätswesen 1221 Sanitätswesen. Zulassung von Ausländern zur Prüfung für kantonal approbierte Zahnärzte (Art. 10bis Abs. 2 des Gesetzes über das Ge­sundheitswesen, GG; bGS 811.1) Nach Art. 10bis Abs. 2 des Gesetzes über das Gesundheitswesen (GG, bGS 811.1) werden Ausländer nur dann zur Prüfung für kantonal ap­probierte Zahnärzte zugelassen, wenn die Versorgung der Bevölke­rung mit Zahnärzten nicht mehr ausreichend sichergestellt ist. Die An­wendung die

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