A. Entscheide des Reaierunasrates 1214,1215 und Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen, nicht zulässig sind. Der Wertmassstab für die Beurteilung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, muss in Anschauungen gefunden werden, die eine gewisse Verbreitung und Allgemeingültigkeit aufweisen. Das Urteil einzelner Personen von besonders aesthetischer Empfindlichkeit oder Geschmacksrichtung ist dafür nicht massgebend (BGE 82 I 108). Unter Landschafts- und Ortsbild ist der sich aus dem Zusamme
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 1215
A. Entscheide des Reaierunasrates 1214,1215 und Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen, nicht zulässig sind. Der Wertmassstab für die Beurteilung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, muss in Anschauungen gefunden werden, die eine gewisse Verbreitung und Allgemeingültigkeit aufweisen. Das Urteil einzelner Personen von besonders aesthetischer Empfindlichkeit oder Geschmacksrichtung ist dafür nicht massgebend (BGE 82 I 108). Unter Landschafts- und Ortsbild ist der sich aus dem Zusamme
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