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ARGVP 1991 1214

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1214 7. Bauwesen, Raumplanung 1214 Ästhetikvorschriften. Bedeutung von Ästhetikvorschriften im Baube­willigungsverfahren. Wertmassstab für die Beurteilung. § 30 des Baureglementes der Gemeinde X. ist eine materielle Bauvor­schrift, welche in ihrem ersten Absatz als Generalklausel die Grundanforderungen an die bauliche Gestaltung umschreibt. Sie gilt unabhängig von einer bestimmten Zoneneinteilung für die gesamte bauliche Nutzung und setzt dabei der verbleibenden

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 1214

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1214

7. Bauwesen, Raumplanung 1214 Ästhetikvorschriften. Bedeutung von Ästhetikvorschriften im Baube­willigungsverfahren. Wertmassstab für die Beurteilung. § 30 des Baureglementes der Gemeinde X. ist eine materielle Bauvor­schrift, welche in ihrem ersten Absatz als Generalklausel die Grundanforderungen an die bauliche Gestaltung umschreibt. Sie gilt unabhängig von einer bestimmten Zoneneinteilung für die gesamte bauliche Nutzung und setzt dabei der verbleibenden

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