A. Entscheide des Regierunasrates 1212,1213 Gatter lassen sich indessen auf andere, nicht minder wirkungsvolle Weise als mit einer Stapfete begegnen. Zu denken ist beispielsweise an ein selbstschliessendes Gatter oder an ein beidseitiges Abhagen der Weide entlang des Weges. Dem Einwand des Rekurrenten gegen ein selbstschliessendes Gatter ist entgegenzuhalten, dass der möglichst ungehinderten Begehbarkeit des Weges Priorität zukommt und durchaus andere gleichwertige, nicht übertrieben aufwendige
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 1213
A. Entscheide des Regierunasrates 1212,1213 Gatter lassen sich indessen auf andere, nicht minder wirkungsvolle Weise als mit einer Stapfete begegnen. Zu denken ist beispielsweise an ein selbstschliessendes Gatter oder an ein beidseitiges Abhagen der Weide entlang des Weges. Dem Einwand des Rekurrenten gegen ein selbstschliessendes Gatter ist entgegenzuhalten, dass der möglichst ungehinderten Begehbarkeit des Weges Priorität zukommt und durchaus andere gleichwertige, nicht übertrieben aufwendige
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