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ARGVP 1990 2078

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2077, 2078 weiteres hätte vorgenommen werden können. Bereits der von der Arbeit­geberin des Rekurrenten für die Jahre 1985/86 ausgestellte Lohnausweis lässt erkennen, dass für das Jahr 1986 besondere Umstände Vorgelegen haben müssen. Anders lässt sich eine Differenz im Nettolohn für die Jahre 1985/86 von Fr. 12156 - nicht erklären. Hinzu kommt, dass der Rekurrent um seinen Anspruch wissen musste, welcher ihm 1986 nach 35jähriger Dauer des Arbeitsverhältn

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1990 2078

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2077, 2078 weiteres hätte vorgenommen werden können. Bereits der von der Arbeit­geberin des Rekurrenten für die Jahre 1985/86 ausgestellte Lohnausweis lässt erkennen, dass für das Jahr 1986 besondere Umstände Vorgelegen haben müssen. Anders lässt sich eine Differenz im Nettolohn für die Jahre 1985/86 von Fr. 12156 - nicht erklären. Hinzu kommt, dass der Rekurrent um seinen Anspruch wissen musste, welcher ihm 1986 nach 35jähriger Dauer des Arbeitsverhältn

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