A. Entscheide des Regierungsrates 1198 4. Bauwesen, Raumplanung 1198 Erlass und Änderung von Plänen. Überprüfungsbefugnis des Regierungsrates. Verhältnis von Raumplanungsmassnahmen zur Eigentumsgarantie. Verhältnis von Zonenplan und Nutzungsplan. Erschliessung. Der Gemeinderat Herisau wies eine Einsprache gegen den Quartierplan Obstmarkt ab. Der Regierungsrat bestätigte den Entscheid. Aus den Erwägungen:1. Im Rekurs- und Genehmigungsverfahren überprüft der Regierungsrat im Sinne von Art. 33 Ab
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1990 1198
A. Entscheide des Regierungsrates 1198
4. Bauwesen, Raumplanung 1198 Erlass und Änderung von Plänen. Überprüfungsbefugnis des Regierungsrates. Verhältnis von Raumplanungsmassnahmen zur Eigentumsgarantie. Verhältnis von Zonenplan und Nutzungsplan. Erschliessung. Der Gemeinderat Herisau wies eine Einsprache gegen den Quartierplan Obstmarkt ab. Der Regierungsrat bestätigte den Entscheid. Aus den Erwägungen:1. Im Rekurs- und Genehmigungsverfahren überprüft der Regierungsrat im Sinne von Art. 33 Ab
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