A. Entscheide des Regierungsrates 11911192 1. Verwaltungsverfahren 1191 Ausstand (Art. 4 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren, bGS 143.5). Beanstandet wird im vorliegenden Verfahren, dass der Gemeindehauptmann von H. als Mitglied des Stiftungsrates der X.-Stiftung bei der Beschlussfassung im Gemeinderat nicht in den Ausstand getreten sei. Gleichzeitig wird der Ausstand des Volkswirtschaftsdirektors beantragt. Sowohl der jeweilige Gemeindehauptmann von H. als auch der jeweilige Volkswir
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1990 1191
A. Entscheide des Regierungsrates 11911192
1. Verwaltungsverfahren 1191 Ausstand (Art. 4 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren, bGS 143.5). Beanstandet wird im vorliegenden Verfahren, dass der Gemeindehauptmann von H. als Mitglied des Stiftungsrates der X.-Stiftung bei der Beschlussfassung im Gemeinderat nicht in den Ausstand getreten sei. Gleichzeitig wird der Ausstand des Volkswirtschaftsdirektors beantragt. Sowohl der jeweilige Gemeindehauptmann von H. als auch der jeweilige Volkswir
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