C. Gerichtsentscheide 3159 3159 Krankenkasse. Obligatorische Versicherung. BeiZwangsversicherung wird das Versicherungsverhältnis mit der Zuweisung durch die Versicherungskontrollstelle begründet (Art. 2 KUVG, Art. 6 Abs. 2 EG zum KUVG, Art. 10 V zum EG zum KUVG). Da der Versicherungsnachweis für den Beschwerdeführer nicht beigebracht wurde, meldete ihn die Versicherungskontrollstelle der Gemeinde zur Zwangsversicherung an. Die Krankenkasse stellte darauf das Formular «Aufnahmegesuch und Beitr
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 3159
C. Gerichtsentscheide 3159 3159 Krankenkasse. Obligatorische Versicherung. BeiZwangsversicherung wird das Versicherungsverhältnis mit der Zuweisung durch die Versicherungskontrollstelle begründet (Art. 2 KUVG, Art. 6 Abs. 2 EG zum KUVG, Art. 10 V zum EG zum KUVG). Da der Versicherungsnachweis für den Beschwerdeführer nicht beigebracht wurde, meldete ihn die Versicherungskontrollstelle der Gemeinde zur Zwangsversicherung an. Die Krankenkasse stellte darauf das Formular «Aufnahmegesuch und Beitr
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