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ARGVP 1989 3155

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3154,3155 zu beanstanden, namentlich nicht in einem Kanton wie Appenzell A.Rh., wo nicht das strikte Legalitätsprinzip herrscht, sondern dieses durch ein gemässigtes Opportunitätsprinzip durchbrochen wird (vgl. Art. 20 StPO sowie ZStrR 1982 287 ff.). StA 27.1.1989 3155 Keine rekursfähige Verfügung ist der Bescheid des Verhöramtes, eine Strafuntersuchung nicht sistieren zu wollen (Art. 204 StPO). Gemäss Art. 204 StPO ist gegen Verfügungen des Verhöramtes ein Rekurs bei der S

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 3155

C. Gerichtsentscheide 3154,3155 zu beanstanden, namentlich nicht in einem Kanton wie Appenzell A.Rh., wo nicht das strikte Legalitätsprinzip herrscht, sondern dieses durch ein gemässigtes Opportunitätsprinzip durchbrochen wird (vgl. Art. 20 StPO sowie ZStrR 1982 287 ff.). StA 27.1.1989 3155 Keine rekursfähige Verfügung ist der Bescheid des Verhöramtes, eine Strafuntersuchung nicht sistieren zu wollen (Art. 204 StPO). Gemäss Art. 204 StPO ist gegen Verfügungen des Verhöramtes ein Rekurs bei der S

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