C. Gerichtsentscheide 3152 3.3 Strafprozess 3152 Opportunitätsprinzip. Geringfügigkeit liegt nur vor, wenn das Verschulden, gemessen am Regelfall, leicht erscheint (Art. 20 Ziff. 1 StPO). Der Angeklagte hält dafür, dass Art. 20 Ziff. 1 StPO zur Anwendung gelangen soll und er demgemäss weder zu bestrafen noch mit Kosten zu belasten sei. Nach der angerufenen Bestimmung kann auf die Verfolgung oder die Bestrafung verzichtet werden, wenn bei Übertretungen das Verschulden des Täters und die Tatfo
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 3152
C. Gerichtsentscheide 3152 3.3 Strafprozess 3152 Opportunitätsprinzip. Geringfügigkeit liegt nur vor, wenn das Verschulden, gemessen am Regelfall, leicht erscheint (Art. 20 Ziff. 1 StPO). Der Angeklagte hält dafür, dass Art. 20 Ziff. 1 StPO zur Anwendung gelangen soll und er demgemäss weder zu bestrafen noch mit Kosten zu belasten sei. Nach der angerufenen Bestimmung kann auf die Verfolgung oder die Bestrafung verzichtet werden, wenn bei Übertretungen das Verschulden des Täters und die Tatfo
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