C. Gerichtsentscheide 3146,3147 Öffnungsgesuch ist abzuweisen. Damit ist allerdings nichts über eine allfällige Entschädigung für die Überlassung des Fahrzeugs entschieden. Gegenstand des Rechtsöffnungsverfahrens ist nurdie Frage der Vollstreckbarkeit der betriebenen Forderung. OGP 16.3.1988 3147 Pfändung. Voraussetzungen für die Unpfändbarkeit von Gegenständen, die aus Entschädigungsleistungen für Körperverletzungen oder Gesundheitsstörungen angeschafft wurden (Art. 92 Ziff. 10 SchKG). Entsc
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 3147
C. Gerichtsentscheide 3146,3147 Öffnungsgesuch ist abzuweisen. Damit ist allerdings nichts über eine allfällige Entschädigung für die Überlassung des Fahrzeugs entschieden. Gegenstand des Rechtsöffnungsverfahrens ist nurdie Frage der Vollstreckbarkeit der betriebenen Forderung. OGP 16.3.1988 3147 Pfändung. Voraussetzungen für die Unpfändbarkeit von Gegenständen, die aus Entschädigungsleistungen für Körperverletzungen oder Gesundheitsstörungen angeschafft wurden (Art. 92 Ziff. 10 SchKG). Entsc
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