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ARGVP 1989 3147

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3146,3147 Öffnungsgesuch ist abzuweisen. Damit ist allerdings nichts über eine all­fällige Entschädigung für die Überlassung des Fahrzeugs entschieden. Gegenstand des Rechtsöffnungsverfahrens ist nurdie Frage der Vollstreck­barkeit der betriebenen Forderung. OGP 16.3.1988 3147 Pfändung. Voraussetzungen für die Unpfändbarkeit von Gegenständen, die aus Entschädigungsleistungen für Körperverletzungen oder Gesund­heitsstörungen angeschafft wurden (Art. 92 Ziff. 10 SchKG). Entsc

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 3147

C. Gerichtsentscheide 3146,3147 Öffnungsgesuch ist abzuweisen. Damit ist allerdings nichts über eine all­fällige Entschädigung für die Überlassung des Fahrzeugs entschieden. Gegenstand des Rechtsöffnungsverfahrens ist nurdie Frage der Vollstreck­barkeit der betriebenen Forderung. OGP 16.3.1988 3147 Pfändung. Voraussetzungen für die Unpfändbarkeit von Gegenständen, die aus Entschädigungsleistungen für Körperverletzungen oder Gesund­heitsstörungen angeschafft wurden (Art. 92 Ziff. 10 SchKG). Entsc

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