C. Gerichtsentscheide 3139,3140 zu prüfen und Verhandlungen zu führen, während den Vertrag ein anderer Unterzeichnete (vgl. RberTG 1988, Nr. 37). Als Kreditsachbearbeiter mitZeichnungsberechtigung kam dem Angeklagten zweifellos Geschäftsführereigenschaft zu. Der Tatbestand verlangt weiter eine Verletzung der Pflicht, für fremdes Vermögen zu sorgen. Diese Pflicht kann sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben. Der Nichtabschluss gewinnbringender Geschäfte oder der Abschluss solcher Geschäfte für e
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 3140
C. Gerichtsentscheide 3139,3140 zu prüfen und Verhandlungen zu führen, während den Vertrag ein anderer Unterzeichnete (vgl. RberTG 1988, Nr. 37). Als Kreditsachbearbeiter mitZeichnungsberechtigung kam dem Angeklagten zweifellos Geschäftsführereigenschaft zu. Der Tatbestand verlangt weiter eine Verletzung der Pflicht, für fremdes Vermögen zu sorgen. Diese Pflicht kann sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben. Der Nichtabschluss gewinnbringender Geschäfte oder der Abschluss solcher Geschäfte für e
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG