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ARGVP 1989 3140

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3139,3140 zu prüfen und Verhandlungen zu führen, während den Vertrag ein an­derer Unterzeichnete (vgl. RberTG 1988, Nr. 37). Als Kreditsachbearbeiter mitZeichnungsberechtigung kam dem Angeklagten zweifellos Geschäfts­führereigenschaft zu. Der Tatbestand verlangt weiter eine Verletzung der Pflicht, für fremdes Vermögen zu sorgen. Diese Pflicht kann sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben. Der Nichtabschluss gewinnbringender Geschäfte oder der Ab­schluss solcher Geschäfte für e

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 3140

C. Gerichtsentscheide 3139,3140 zu prüfen und Verhandlungen zu führen, während den Vertrag ein an­derer Unterzeichnete (vgl. RberTG 1988, Nr. 37). Als Kreditsachbearbeiter mitZeichnungsberechtigung kam dem Angeklagten zweifellos Geschäfts­führereigenschaft zu. Der Tatbestand verlangt weiter eine Verletzung der Pflicht, für fremdes Vermögen zu sorgen. Diese Pflicht kann sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben. Der Nichtabschluss gewinnbringender Geschäfte oder der Ab­schluss solcher Geschäfte für e

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