C. Gerichtsentscheide 3135,3136 und der damit verbundenen Wohnsitznahme in L eine Wohnung mieten müsste, obwohl er Eigentümer des Wohnhauses auf seiner Liegenschaft sei. Diese Betrachtungsweise ist unzutreffend. Nachdem dem Gesuchsgegner der Beweis der Selbstbewirtschaftung nicht gelungen ist, wird die Pachterstreckung zu gewähren sein. Eine der Folgen davon ist, dass der Gesuchsteller und seine Familie während der Erstreckungsdauer auch das Haus weiter bewohnen können. Dies ist der Sinn der E
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 3136
C. Gerichtsentscheide 3135,3136 und der damit verbundenen Wohnsitznahme in L eine Wohnung mieten müsste, obwohl er Eigentümer des Wohnhauses auf seiner Liegenschaft sei. Diese Betrachtungsweise ist unzutreffend. Nachdem dem Gesuchsgegner der Beweis der Selbstbewirtschaftung nicht gelungen ist, wird die Pachterstreckung zu gewähren sein. Eine der Folgen davon ist, dass der Gesuchsteller und seine Familie während der Erstreckungsdauer auch das Haus weiter bewohnen können. Dies ist der Sinn der E
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP KG