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ARGVP 1989 3133

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3132,3133 Arbeitnehmern, welche in gekündigtem Arbeitsverhältnis standen, keine Gratifikation ausgerichtet hat. Aufgrund dieser bisher anscheinend unan­gefochtenen Übung eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den hier streitenden Parteien annehmen zu wollen, geht zu weit. Eine Vereinba­rung zwischen dem Kläger und der Beklagten bezüglich des Verzichts auf Ausrichtung einer Gratifikation für den Fall des gekündigten Arbeitsver­hältnisses bedurfte, wie jede Vereinbarung, ei

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 3133

C. Gerichtsentscheide 3132,3133 Arbeitnehmern, welche in gekündigtem Arbeitsverhältnis standen, keine Gratifikation ausgerichtet hat. Aufgrund dieser bisher anscheinend unan­gefochtenen Übung eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den hier streitenden Parteien annehmen zu wollen, geht zu weit. Eine Vereinba­rung zwischen dem Kläger und der Beklagten bezüglich des Verzichts auf Ausrichtung einer Gratifikation für den Fall des gekündigten Arbeitsver­hältnisses bedurfte, wie jede Vereinbarung, ei

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