C. Gerichtsentscheide 3131 3131 Mieterstreckung. Härte einer Kündigung, die etwas über einen Monat nach Beginn des Mietverhältnisses eintrifft (Art. 267 a ff. OR). Am 5. Mai 1988 hatten die Parteien einen Mietvertrag für ein 4!/2-Zimmer- haus abgeschlossen mit Mietbeginn auf den 1. August 1988. Im Sommer 1988 wurde das Mietobjekt verkauft. Mit Schreiben vom 7. September 1988 kündigte der neue Eigentümer dem Mieter das Mietverhältnis auf den 31. Januar 1989. Das Mieterstreckungsgesuch wurde vom K
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 3131
C. Gerichtsentscheide 3131 3131 Mieterstreckung. Härte einer Kündigung, die etwas über einen Monat nach Beginn des Mietverhältnisses eintrifft (Art. 267 a ff. OR). Am 5. Mai 1988 hatten die Parteien einen Mietvertrag für ein 4!/2-Zimmer- haus abgeschlossen mit Mietbeginn auf den 1. August 1988. Im Sommer 1988 wurde das Mietobjekt verkauft. Mit Schreiben vom 7. September 1988 kündigte der neue Eigentümer dem Mieter das Mietverhältnis auf den 31. Januar 1989. Das Mieterstreckungsgesuch wurde vom K
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