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ARGVP 1989 3128

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3128 1. Zivilrecht 3128 Wohnrecht. Abgrenzung zum Mietverhältnis (Art.776 ff. ZGB, 253 ff. OR). Beim Verkauf seines Wohnhauses Hess sich der Vater des Klägers für sich und seinen Sohn ein limitiertes Vorkaufsrecht einräumen, welches im Grundbuch eingetragen wurde. Weiter wurde im Kaufvertrag vereinbart, dass der Verkäufer oder dessen Sohn die Wohnung im 1. Stock auf unbe­schränkte Zeit im jetzigen Zustande bei einer monatlichen Miete von Fr. 100 - bewohnen könne. Dieses Re

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 3128

C. Gerichtsentscheide 3128

1. Zivilrecht 3128 Wohnrecht. Abgrenzung zum Mietverhältnis (Art.776 ff. ZGB, 253 ff. OR). Beim Verkauf seines Wohnhauses Hess sich der Vater des Klägers für sich und seinen Sohn ein limitiertes Vorkaufsrecht einräumen, welches im Grundbuch eingetragen wurde. Weiter wurde im Kaufvertrag vereinbart, dass der Verkäufer oder dessen Sohn die Wohnung im 1. Stock auf unbe­schränkte Zeit im jetzigen Zustande bei einer monatlichen Miete von Fr. 100 - bewohnen könne. Dieses Re

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