B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2062 2062 Zwischenveranlagung. Voraussetzungen für die Vornahme einer Zwischenveranlagung gemäss Art. 76 StG zufolge Unterbruchs in der Erwerbstätigkeit. 1. Nach Art. 76 Abs. 1 StGisteineNeuveranlagungfürdenRestderVeran- lagungsperiode dann vorzunehmen, wenn die Veranlagungsgrundlagen voraussichtlich dauernd und wesentlich in qualitativer und quantitativer Beziehung ändern. Als Beispiele werden u.a. die Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit und d
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 2062
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2062 2062 Zwischenveranlagung. Voraussetzungen für die Vornahme einer Zwischenveranlagung gemäss Art. 76 StG zufolge Unterbruchs in der Erwerbstätigkeit.
1. Nach Art. 76 Abs. 1 StGisteineNeuveranlagungfürdenRestderVeran- lagungsperiode dann vorzunehmen, wenn die Veranlagungsgrundlagen voraussichtlich dauernd und wesentlich in qualitativer und quantitativer Beziehung ändern. Als Beispiele werden u.a. die Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit und d
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