B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2058 2058 Eigenmietwertbesteuerung beim Vorliegen einer Erbengemeinschaft. Bei bloss subjektiver Unvermietbarkeit einer Liegenschaft ist dieser ein Eigenmietwert zuzurechnen, welcher in Anwendung von Art. 15 Abs. 1 StV in Verbindung mit Art. 26 StG zu versteuern ist. 1. Die Rekurrenten vertreten unter anderem die Ansicht, dass die Besteuerungsvoraussetzungen für die einzelnen Miterben separat zu prüfen seien. Diese Ansicht kann nicht geteilt werden. Die
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 2058
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2058 2058 Eigenmietwertbesteuerung beim Vorliegen einer Erbengemeinschaft. Bei bloss subjektiver Unvermietbarkeit einer Liegenschaft ist dieser ein Eigenmietwert zuzurechnen, welcher in Anwendung von Art. 15 Abs. 1 StV in Verbindung mit Art. 26 StG zu versteuern ist.
1. Die Rekurrenten vertreten unter anderem die Ansicht, dass die Besteuerungsvoraussetzungen für die einzelnen Miterben separat zu prüfen seien. Diese Ansicht kann nicht geteilt werden. Die
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