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ARGVP 1989 2056

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2056 2056 Eigenleistungen beim Bau eines Hauses. Massgebend für die Beantwor­tung der Frage, ob durch Eigenleistungen geschaffene Vermögenswerte der Einkommenssteuer nach Art. 19 Abs.1 bzw. Art. 20 Abs.1 StG unter­liegen, muss sein, ob diese für den Wiederverkauf oder den langfristigen Eigengebrauch der Liegenschaft erbracht wurden. 1. Es ist vorliegendenfalls zu prüfen, ob die vom Rekurrenten beim Bau des Einfamilienhauses erbrachten Eigenleistungen über

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 2056

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2056 2056 Eigenleistungen beim Bau eines Hauses. Massgebend für die Beantwor­tung der Frage, ob durch Eigenleistungen geschaffene Vermögenswerte der Einkommenssteuer nach Art. 19 Abs.1 bzw. Art. 20 Abs.1 StG unter­liegen, muss sein, ob diese für den Wiederverkauf oder den langfristigen Eigengebrauch der Liegenschaft erbracht wurden.

1. Es ist vorliegendenfalls zu prüfen, ob die vom Rekurrenten beim Bau des Einfamilienhauses erbrachten Eigenleistungen über

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