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ARGVP 1989 1181

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1180, 1181 Mit dem Verbot, landwirtschaftliche Anbauten vollständig umzunut­zen, wird vor allem versucht, die bestehende Zuordnung von Landwirt­schaft und Wohnungen zu bewahren (vgl. Art. 2 Abs.1 lit.c RPG) und eine weitere Zersiedelung zu verhindern. Der Einbau von Zweitwohnungen in landwirtschaftliche Anbauten ist also durchaus bewusst und grundsätz­lich verboten worden. Möglich ist also nur eine gewisse Erweiterung der bestehenden Wohnung.3. Eine Ausnahmebewi

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 1181

A. Entscheide des Regierungsrates 1180, 1181 Mit dem Verbot, landwirtschaftliche Anbauten vollständig umzunut­zen, wird vor allem versucht, die bestehende Zuordnung von Landwirt­schaft und Wohnungen zu bewahren (vgl. Art. 2 Abs.1 lit.c RPG) und eine weitere Zersiedelung zu verhindern. Der Einbau von Zweitwohnungen in landwirtschaftliche Anbauten ist also durchaus bewusst und grundsätz­lich verboten worden. Möglich ist also nur eine gewisse Erweiterung der bestehenden Wohnung.3. Eine Ausnahmebewi

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