A. Entscheide des Regierungsrates 1180 5. Bauwesen, Raumplanung 1180 Bauen ausserhalb der Bauzonen. Teilweise Änderung (Erweiterung nach Art. 24 Abs. 2 RPG; SR 700). Beschränkungen durch das kantonale Recht (Art. 31 Abs. 2 BauV; bGS 721.11). W. ist Eigentümerin einer kleinen Parzelle ausserhalb der Bauzonen, auf der ein Wohnhaus mit einem angebauten Stall steht. Die Baudirektion wies das Gesuch von W. für den Umbau des Stallteiles in eine Altenwohnung ab. Der Regierungsrat bestätigte diese Verf
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 1180
A. Entscheide des Regierungsrates 1180
5. Bauwesen, Raumplanung 1180 Bauen ausserhalb der Bauzonen. Teilweise Änderung (Erweiterung nach Art. 24 Abs. 2 RPG; SR 700). Beschränkungen durch das kantonale Recht (Art. 31 Abs. 2 BauV; bGS 721.11). W. ist Eigentümerin einer kleinen Parzelle ausserhalb der Bauzonen, auf der ein Wohnhaus mit einem angebauten Stall steht. Die Baudirektion wies das Gesuch von W. für den Umbau des Stallteiles in eine Altenwohnung ab. Der Regierungsrat bestätigte diese Verf
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung