A. Entscheide des Regierungsrates 1178 3. Polizeirecht 1178 Strassenverkehr. Verkehrsbeschränkungen auf öffentlichen Verkehrsflächen privater Eigentümer. 1. Verkehrsbeschränkungen können nur auf öffentlichen Strassen verfügt werden (vgl. Art.1 Abs.1 Bundesgesetz über den Strassenverkehr [SVG]; SR 741.01). Strassen sind die von Motorfahrzeugen, motorlosen Fahrzeugen oder Fussgängern benützten Verkehrsflächen und öffentlich sind sie, wenn sie nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen (Art.1
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 1178
A. Entscheide des Regierungsrates 1178
3. Polizeirecht 1178 Strassenverkehr. Verkehrsbeschränkungen auf öffentlichen Verkehrsflächen privater Eigentümer.
1. Verkehrsbeschränkungen können nur auf öffentlichen Strassen verfügt werden (vgl. Art.1 Abs.1 Bundesgesetz über den Strassenverkehr [SVG]; SR 741.01). Strassen sind die von Motorfahrzeugen, motorlosen Fahrzeugen oder Fussgängern benützten Verkehrsflächen und öffentlich sind sie, wenn sie nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen (Art.1
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung