A. Entscheide des Regierungsrates 1173 1. Verwaltungsverfahren 1173 Begründung von Verfügungen (Art. 12 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren; bGS 143.5). Die Rekurrentin beanstandet, dass der Gemeinderat im angefochtenen Entscheid die in der Einsprache erhobenen Rügen nicht behandelt und den Entscheid nicht begründet habe; ferner habe der Gemeinderat seinen Entscheid gefällt, ohne die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Augenscheinprotokoll abzuwarten. Art. 12 des Verwaltungsver
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1989 1173
A. Entscheide des Regierungsrates 1173
1. Verwaltungsverfahren 1173 Begründung von Verfügungen (Art. 12 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren; bGS 143.5). Die Rekurrentin beanstandet, dass der Gemeinderat im angefochtenen Entscheid die in der Einsprache erhobenen Rügen nicht behandelt und den Entscheid nicht begründet habe; ferner habe der Gemeinderat seinen Entscheid gefällt, ohne die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Augenscheinprotokoll abzuwarten. Art. 12 des Verwaltungsver
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