C. Gerichtsentscheide 3119,3120 3119 Treuepflicht nach Abschluss eines Auftragsverhältnisses. Die Aufsichtskommission hält dafür, dass es nicht tunlich ist, wenn der Anwalt einen neuen Auftraggeber gegen die frühere Klientin vertritt. Zunächst erscheint es heute noch als fraglich, ob es hier überhaupt zu einem Prozess kommen muss; vgl. Art.416ZGB und dazu Egger, N.3 zu Art.416 ZGB. Lässt sich ein Rechtsstreit über diese Forderung aber nicht umgehen, so hat der Beirat seine Bemühungen und Anspr
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3119
C. Gerichtsentscheide 3119,3120 3119 Treuepflicht nach Abschluss eines Auftragsverhältnisses. Die Aufsichtskommission hält dafür, dass es nicht tunlich ist, wenn der Anwalt einen neuen Auftraggeber gegen die frühere Klientin vertritt. Zunächst erscheint es heute noch als fraglich, ob es hier überhaupt zu einem Prozess kommen muss; vgl. Art.416ZGB und dazu Egger, N.3 zu Art.416 ZGB. Lässt sich ein Rechtsstreit über diese Forderung aber nicht umgehen, so hat der Beirat seine Bemühungen und Anspr
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG