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ARGVP 1988 3119

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3119,3120 3119 Treuepflicht nach Abschluss eines Auftragsverhältnisses. Die Aufsichtskommission hält dafür, dass es nicht tunlich ist, wenn der An­walt einen neuen Auftraggeber gegen die frühere Klientin vertritt. Zu­nächst erscheint es heute noch als fraglich, ob es hier überhaupt zu einem Prozess kommen muss; vgl. Art.416ZGB und dazu Egger, N.3 zu Art.416 ZGB. Lässt sich ein Rechtsstreit über diese Forderung aber nicht umgehen, so hat der Beirat seine Bemühungen und Anspr

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3119

C. Gerichtsentscheide 3119,3120 3119 Treuepflicht nach Abschluss eines Auftragsverhältnisses. Die Aufsichtskommission hält dafür, dass es nicht tunlich ist, wenn der An­walt einen neuen Auftraggeber gegen die frühere Klientin vertritt. Zu­nächst erscheint es heute noch als fraglich, ob es hier überhaupt zu einem Prozess kommen muss; vgl. Art.416ZGB und dazu Egger, N.3 zu Art.416 ZGB. Lässt sich ein Rechtsstreit über diese Forderung aber nicht umgehen, so hat der Beirat seine Bemühungen und Anspr

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