C. Gerichtsentscheide 3116,3117 3116 Rechtsm ittel. Verbindung von neuer Verurteilung und nachträglicher richterlicher Anordnung. Hat der Verurteilte, der unter bedingtem Strafvollzug steht, während der Probezeit ein neues Vergehen oder Verbrechen begangen, so hat der neu zuständige Richter auch über den Widerruf dieser Rechtswohltat, die Verlängerung der Probezeit oder weitere Ersatzmassnahmen zu entscheiden (Art. 41 Ziff.3 Abs. 3 StGB). Die Erhebungen, die Grundlage für diesen richterlichen E
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3116
C. Gerichtsentscheide 3116,3117 3116 Rechtsm ittel. Verbindung von neuer Verurteilung und nachträglicher richterlicher Anordnung. Hat der Verurteilte, der unter bedingtem Strafvollzug steht, während der Probezeit ein neues Vergehen oder Verbrechen begangen, so hat der neu zuständige Richter auch über den Widerruf dieser Rechtswohltat, die Verlängerung der Probezeit oder weitere Ersatzmassnahmen zu entscheiden (Art. 41 Ziff.3 Abs. 3 StGB). Die Erhebungen, die Grundlage für diesen richterlichen E
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