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ARGVP 1988 3113

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3112, 3113, 3114 sistieren oder zu ergänzen ist oder ob die neu ermittelten Tatbestände in ein neues Verfahren zu verweisen sind. Eine Abtrennung rechtfertigt sich bei Übertretungen, die einer kurzen Verjährungsfrist unterstehen (vgl. Art. 109 und 72 Abs.3 StGB). OGer 25.1.1983 (RBer 1982/83, S.39) 3113 Urteilsdispositiv. Behandlung einzelner ehrverletzender Äusserungen (Art. 175 StPO). Das Urteil kann bei einer einheitlichen Tat nicht gleichzeitig auf Verurtei­lung und auf

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3113

C. Gerichtsentscheide 3112, 3113, 3114 sistieren oder zu ergänzen ist oder ob die neu ermittelten Tatbestände in ein neues Verfahren zu verweisen sind. Eine Abtrennung rechtfertigt sich bei Übertretungen, die einer kurzen Verjährungsfrist unterstehen (vgl. Art. 109 und 72 Abs.3 StGB). OGer 25.1.1983 (RBer 1982/83, S.39) 3113 Urteilsdispositiv. Behandlung einzelner ehrverletzender Äusserungen (Art. 175 StPO). Das Urteil kann bei einer einheitlichen Tat nicht gleichzeitig auf Verurtei­lung und auf

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