C. Gerichtsentscheide 3107 3107 Anfechtungsklage,Gerichtsstand. Notwendige Streitgenossenschaft mehrereranfechtender Gläubigervemeint (Art. 285 SchKG, Art. 29 ZPO1). Das Kantonsgericht hat bereits überzeugend dargetan, dass die Anfechtungsklage eine rein persönliche Klage ist. Sie richtet sich nicht direkt auf die Sache; der Gläubiger erhält vielmehr das Recht, in der Zwangsvollstreckung auf die der Anfechtungsklage unterstehenden Vermögenswerte zu greifen (Favre, Schuldbetreibung- und Konkur
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3107
C. Gerichtsentscheide 3107 3107 Anfechtungsklage,Gerichtsstand. Notwendige Streitgenossenschaft mehrereranfechtender Gläubigervemeint (Art. 285 SchKG, Art. 29 ZPO1). Das Kantonsgericht hat bereits überzeugend dargetan, dass die Anfechtungsklage eine rein persönliche Klage ist. Sie richtet sich nicht direkt auf die Sache; der Gläubiger erhält vielmehr das Recht, in der Zwangsvollstreckung auf die der Anfechtungsklage unterstehenden Vermögenswerte zu greifen (Favre, Schuldbetreibung- und Konkur
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