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ARGVP 1988 3107

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3107 3107 Anfechtungsklage,Gerichtsstand. Notwendige Streitgenossenschaft mehrereranfechtender Gläubigervemeint (Art. 285 SchKG, Art. 29 ZPO1). Das Kantonsgericht hat bereits überzeugend dargetan, dass die Anfech­tungsklage eine rein persönliche Klage ist. Sie richtet sich nicht direkt auf die Sache; der Gläubiger erhält vielmehr das Recht, in der Zwangsvoll­streckung auf die der Anfechtungsklage unterstehenden Vermögens­werte zu greifen (Favre, Schuldbetreibung- und Konkur

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3107

C. Gerichtsentscheide 3107 3107 Anfechtungsklage,Gerichtsstand. Notwendige Streitgenossenschaft mehrereranfechtender Gläubigervemeint (Art. 285 SchKG, Art. 29 ZPO1). Das Kantonsgericht hat bereits überzeugend dargetan, dass die Anfech­tungsklage eine rein persönliche Klage ist. Sie richtet sich nicht direkt auf die Sache; der Gläubiger erhält vielmehr das Recht, in der Zwangsvoll­streckung auf die der Anfechtungsklage unterstehenden Vermögens­werte zu greifen (Favre, Schuldbetreibung- und Konkur

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