C. Gerichtsentscheide 3102, 3103 Lastenverzeichnis im Zeitpunkt der Mitteilung nach Art. 37 VZG alle Belastungen aufführt. Die Beschwerde muss daher in diesem Punkte geschützt und das Betreibungsamt angewiesen werden, das Lastenverzeichnis neu aufzusetzen und bereinigt allen Beteiligten zuzusenden. ABSchKG 5.5.1981 (RBer 1980/81, S.42) 3103 Verw ertung. Ablehnung einer nach Ablauf der Eingabefrist eingereichten zusätzlichen Verzugszinsforderung (Art. 138 SchKG). Nach dem von der Gläubigerin a
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3104
C. Gerichtsentscheide 3102, 3103 Lastenverzeichnis im Zeitpunkt der Mitteilung nach Art. 37 VZG alle Belastungen aufführt. Die Beschwerde muss daher in diesem Punkte geschützt und das Betreibungsamt angewiesen werden, das Lastenverzeichnis neu aufzusetzen und bereinigt allen Beteiligten zuzusenden. ABSchKG 5.5.1981 (RBer 1980/81, S.42) 3103 Verw ertung. Ablehnung einer nach Ablauf der Eingabefrist eingereichten zusätzlichen Verzugszinsforderung (Art. 138 SchKG). Nach dem von der Gläubigerin a
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