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ARGVP 1988 3103

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3102, 3103 Lastenverzeichnis im Zeitpunkt der Mitteilung nach Art. 37 VZG alle Bela­stungen aufführt. Die Beschwerde muss daher in diesem Punkte geschützt und das Be­treibungsamt angewiesen werden, das Lastenverzeichnis neu aufzusetzen und bereinigt allen Beteiligten zuzusenden. ABSchKG 5.5.1981 (RBer 1980/81, S.42) 3103 Verw ertung. Ablehnung einer nach Ablauf der Eingabefrist eingereich­ten zusätzlichen Verzugszinsforderung (Art. 138 SchKG). Nach dem von der Gläubigerin a

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3103

C. Gerichtsentscheide 3102, 3103 Lastenverzeichnis im Zeitpunkt der Mitteilung nach Art. 37 VZG alle Bela­stungen aufführt. Die Beschwerde muss daher in diesem Punkte geschützt und das Be­treibungsamt angewiesen werden, das Lastenverzeichnis neu aufzusetzen und bereinigt allen Beteiligten zuzusenden. ABSchKG 5.5.1981 (RBer 1980/81, S.42) 3103 Verw ertung. Ablehnung einer nach Ablauf der Eingabefrist eingereich­ten zusätzlichen Verzugszinsforderung (Art. 138 SchKG). Nach dem von der Gläubigerin a

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