C. Gerichtsentscheide 3102 3102 Betreibung auf G rundpfandverw ertung. Die Belastung der Pfandsache nach angeordneter Verfügungsbeschränkung muss im Lastenverzeichnis berücksichtigt sein. Doppelaufruf (Art. 101,142 SchKG). Die Verfügungsbeschränkung kann eine spätere Belastung des Grundstücks durch den Schuldner nicht verhindern. Die Beschränkung wirkt sich aber gegenüber jedem späteren Rechte aus (Art. 960 Abs. 2 ZGB). Jaeger, Kommentar zum SchKG, 1911, führt unter N.1 Bzu Art. 101 SchKG aus
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3102
C. Gerichtsentscheide 3102 3102 Betreibung auf G rundpfandverw ertung. Die Belastung der Pfandsache nach angeordneter Verfügungsbeschränkung muss im Lastenverzeichnis berücksichtigt sein. Doppelaufruf (Art. 101,142 SchKG). Die Verfügungsbeschränkung kann eine spätere Belastung des Grundstücks durch den Schuldner nicht verhindern. Die Beschränkung wirkt sich aber gegenüber jedem späteren Rechte aus (Art. 960 Abs. 2 ZGB). Jaeger, Kommentar zum SchKG, 1911, führt unter N.1 Bzu Art. 101 SchKG aus
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