C. Gerichtsentscheide 3099,3100 3099 Pfändung. Keine Unpfändbarkeit von Werkzeugen, Geräten und Material eines Fabrikationsbetriebes, in dem der Schuldner selbst mitarbeitet (Art. 92 SchKG). Der Beschwerdeführer macht unter Berufung auf Art. 92 Ziff. 3 SchKG geltend, dass die in der Retentionsurkunde verzeichneten Gegenstände nicht retiniert werden können. Nach der zitierten Bestimmung sind die Werkzeuge, Gerätschaften, Instrumente und Bücher, soweit sie dem Schuldner und seiner Familie zur A
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3100
C. Gerichtsentscheide 3099,3100 3099 Pfändung. Keine Unpfändbarkeit von Werkzeugen, Geräten und Material eines Fabrikationsbetriebes, in dem der Schuldner selbst mitarbeitet (Art. 92 SchKG). Der Beschwerdeführer macht unter Berufung auf Art. 92 Ziff. 3 SchKG geltend, dass die in der Retentionsurkunde verzeichneten Gegenstände nicht retiniert werden können. Nach der zitierten Bestimmung sind die Werkzeuge, Gerätschaften, Instrumente und Bücher, soweit sie dem Schuldner und seiner Familie zur A
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