C. Gerichtsentscheide 3096, 3097, 3098 nung des Zwangsbedarfs berücksichtigt werden. Es rechtfertigt sich aber, den monatlichen Abzahlungsbetrag um den Betrag von Fr. 42.50, der dem Schuldner für Fahrtspesen (Postauto-Abonnement) an den Arbeitsplatz zugestanden wurde, zu reduzieren, da diese Auslagen infolge der Benützung des Motorrades in Wegfall kommen und die Motorradspesen anscheinend ebenfalls von der Arbeitgeberin bezahlt werden. Eine Herabsetzung des hohen Abzahlungsbetrages von Fr. 11
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3098
C. Gerichtsentscheide 3096, 3097, 3098 nung des Zwangsbedarfs berücksichtigt werden. Es rechtfertigt sich aber, den monatlichen Abzahlungsbetrag um den Betrag von Fr. 42.50, der dem Schuldner für Fahrtspesen (Postauto-Abonnement) an den Arbeitsplatz zugestanden wurde, zu reduzieren, da diese Auslagen infolge der Benützung des Motorrades in Wegfall kommen und die Motorradspesen anscheinend ebenfalls von der Arbeitgeberin bezahlt werden. Eine Herabsetzung des hohen Abzahlungsbetrages von Fr. 11
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