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ARGVP 1988 3095

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3094, 3095 Bundesgericht hat zunächst angenommen, unter «Klage» sei hier nur der ordentliche Prozess im Sinne von Art. 79 SchKG zu verstehen. Später mil­derte es diese Praxis, indem es entschied, dass die Jahresfrist von Art. 88 Abs. 2 sich gegebenenfalls auch um die Dauer des Aberkennungsprozes­ses und des Prozesses auf Feststellung neuen Vermögens verlängere. In einem neuesten Entscheid (BGE 7 9 III58) änderte das Bundesgericht seine frühere Rechtsprechung und erklärte, d

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C. Gerichtsentscheide 3094, 3095 Bundesgericht hat zunächst angenommen, unter «Klage» sei hier nur der ordentliche Prozess im Sinne von Art. 79 SchKG zu verstehen. Später mil­derte es diese Praxis, indem es entschied, dass die Jahresfrist von Art. 88 Abs. 2 sich gegebenenfalls auch um die Dauer des Aberkennungsprozes­ses und des Prozesses auf Feststellung neuen Vermögens verlängere. In einem neuesten Entscheid (BGE 7 9 III58) änderte das Bundesgericht seine frühere Rechtsprechung und erklärte, d

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