C. Gerichtsentscheide 3089, 3090 3089 Rechtsvorschlag. Beweis bei mündlicher Erklärung (Art. 74 SchKG). Der Betriebene ist Inhaber eines Postfachs. Wie dies zulässig ist, hatte er mündlich Rechtsvorschlag am Schalter erklärt, doch war die Erklärung versehentlich nicht auf beiden Ausfertigungen des Zahlungsbefehls notiert und weitergeleitet worden. - Nach Einholung eines Amtsberichts erachtete die Aufsichtsbehörde seine Darstellung als glaubhaft. Die Schweiz kennt - im Gegensatz zu den andere
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3089
C. Gerichtsentscheide 3089, 3090 3089 Rechtsvorschlag. Beweis bei mündlicher Erklärung (Art. 74 SchKG). Der Betriebene ist Inhaber eines Postfachs. Wie dies zulässig ist, hatte er mündlich Rechtsvorschlag am Schalter erklärt, doch war die Erklärung versehentlich nicht auf beiden Ausfertigungen des Zahlungsbefehls notiert und weitergeleitet worden. - Nach Einholung eines Amtsberichts erachtete die Aufsichtsbehörde seine Darstellung als glaubhaft. Die Schweiz kennt - im Gegensatz zu den andere
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