C. Gerichtsentscheide 3085, 3086 son» ab. Personen unter 16 Jahren sollte daher der Zahlungsbefehl in keinem Fall ausgehändigt werden. Bei höherem Alter bleibt der Nachweis der fehlenden Urteilsfähigkeit Vorbehalten. Ein weiteres Argument unterstützt die Notwendigkeit einer Grenzziehung. Das schweizerische Schuld betreibungsrecht lässt - im Gegensatz zu sämtlichen grösseren Nachbarstaaten - die Schuldbetreibung ohne jeden Ausweis, ohne jede gerichtliche Verfügung zu (vgl. die Ausführung zur R
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3086
C. Gerichtsentscheide 3085, 3086 son» ab. Personen unter 16 Jahren sollte daher der Zahlungsbefehl in keinem Fall ausgehändigt werden. Bei höherem Alter bleibt der Nachweis der fehlenden Urteilsfähigkeit Vorbehalten. Ein weiteres Argument unterstützt die Notwendigkeit einer Grenzziehung. Das schweizerische Schuld betreibungsrecht lässt - im Gegensatz zu sämtlichen grösseren Nachbarstaaten - die Schuldbetreibung ohne jeden Ausweis, ohne jede gerichtliche Verfügung zu (vgl. die Ausführung zur R
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