C. Gerichtsentscheide 3085 3.2 Schuldbetreibung und Konkurs 3085 Zustellung. An eine Person unter 16 Jahren kann nicht gültig zugestellt werden (Art. 64 Sch KG). Nach Art. 64 SchKG sind Betreibungsurkunden dem Schuldner persönlich odereinerzu seiner Haushaltung gehörenden erwachsenen Person zuzustellen. - In einem Verfahren aus den Jahren 1929/30 hatte die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweiz. Bundesgerichts zu entscheiden, ob die Zustellung eines Zahlungsbefehls an die 17jährige
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3085
C. Gerichtsentscheide 3085 3.2 Schuldbetreibung und Konkurs 3085 Zustellung. An eine Person unter 16 Jahren kann nicht gültig zugestellt werden (Art. 64 Sch KG). Nach Art. 64 SchKG sind Betreibungsurkunden dem Schuldner persönlich odereinerzu seiner Haushaltung gehörenden erwachsenen Person zuzustellen. - In einem Verfahren aus den Jahren 1929/30 hatte die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweiz. Bundesgerichts zu entscheiden, ob die Zustellung eines Zahlungsbefehls an die 17jährige
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