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ARGVP 1988 3074

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3073, 3074 Weise es den Prozess erledigt. Es ist nicht einzusehen, warum eine Partei der andern beim Klagerückzug die Kostenregelung aufdrängen könnte, während sie den Kostenspruch des Richters hätte hinnehmen müssen, wenn der Prozess weiter gegangen wäre. OGer 27.9.1954 (RBer 1954/55, S. 38) 3074 Zustellung des Urteils. Bei nicht berufungsfähigen Zivilurteilen erfolgt keine Zustellung von Amtes wegen. Das Bundesrecht bestimmt in Art. 51 lit. d) des BG über die Organisation

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3074

C. Gerichtsentscheide 3073, 3074 Weise es den Prozess erledigt. Es ist nicht einzusehen, warum eine Partei der andern beim Klagerückzug die Kostenregelung aufdrängen könnte, während sie den Kostenspruch des Richters hätte hinnehmen müssen, wenn der Prozess weiter gegangen wäre. OGer 27.9.1954 (RBer 1954/55, S. 38) 3074 Zustellung des Urteils. Bei nicht berufungsfähigen Zivilurteilen erfolgt keine Zustellung von Amtes wegen. Das Bundesrecht bestimmt in Art. 51 lit. d) des BG über die Organisation

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