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ARGVP 1988 3073

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3072, 3073 gen des Obligationenrechtes oder spezielle öffentlich-rechtliche Anstel­lungsbestimmungen anzuwenden sind. Mit der Vorinstanz ist das Obergericht nun allerdings der Auffassung, dass es mit dem Grundsatz der Prozessökonomie vereinbar ist, wenn diese zentrale Frage der anwendbaren Bestimmungen vorweg entschieden wird; es bestehen berechtigte Aussichten darauf, dass sich die Parteien über die finanziellen Folgen aussergerichtlich zu einigen vermögen, sobald dieser P

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3073

C. Gerichtsentscheide 3072, 3073 gen des Obligationenrechtes oder spezielle öffentlich-rechtliche Anstel­lungsbestimmungen anzuwenden sind. Mit der Vorinstanz ist das Obergericht nun allerdings der Auffassung, dass es mit dem Grundsatz der Prozessökonomie vereinbar ist, wenn diese zentrale Frage der anwendbaren Bestimmungen vorweg entschieden wird; es bestehen berechtigte Aussichten darauf, dass sich die Parteien über die finanziellen Folgen aussergerichtlich zu einigen vermögen, sobald dieser P

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