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ARGVP 1988 3072

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3071,3072 — sie nach dem Entscheid des Gerichts aus dem Recht zu weisen oder— sie bei den Akten zu belassen, sie aber nicht zu würdigen. Das Kantonsgericht hat mit vertretbaren Gründen den Weg der Rück­weisung dieser Schreiben in der Schlussverhandlung gewählt. Nach Art. 268 Abs.1 ZPO dürfen «neue Behauptungen, Beweismittel oder Einreden» mit der Appellationserklärung, der Appellationsantwort oder der Anschlussappellation geltend gemacht werden. Damit wird den Parteien erla

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3072

C. Gerichtsentscheide 3071,3072 — sie nach dem Entscheid des Gerichts aus dem Recht zu weisen oder— sie bei den Akten zu belassen, sie aber nicht zu würdigen. Das Kantonsgericht hat mit vertretbaren Gründen den Weg der Rück­weisung dieser Schreiben in der Schlussverhandlung gewählt. Nach Art. 268 Abs.1 ZPO dürfen «neue Behauptungen, Beweismittel oder Einreden» mit der Appellationserklärung, der Appellationsantwort oder der Anschlussappellation geltend gemacht werden. Damit wird den Parteien erla

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