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ARGVP 1988 3071

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3070, 3071 chen Kostenentscheid steht wie gegen einen solchen, der gestützt auf A rt.115 ZPO1 gefällt wird, kein ordentliches Rechtsmittel offen. Der Ent­scheid ist daher einem rechtskräftigen Gerichtsurteil gleichgestellt und vollstreckbar, sofern ihm keine formellen Mängel anhaften, welche die Vollstreckbarkeit hindern. Als Rüge eines formellen Mangels kann die Appellation der Schuldne­rin nicht verstanden sein; vielmehr erhebt die Appellantin die materielle Einrede, sie

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3071

C. Gerichtsentscheide 3070, 3071 chen Kostenentscheid steht wie gegen einen solchen, der gestützt auf A rt.115 ZPO1 gefällt wird, kein ordentliches Rechtsmittel offen. Der Ent­scheid ist daher einem rechtskräftigen Gerichtsurteil gleichgestellt und vollstreckbar, sofern ihm keine formellen Mängel anhaften, welche die Vollstreckbarkeit hindern. Als Rüge eines formellen Mangels kann die Appellation der Schuldne­rin nicht verstanden sein; vielmehr erhebt die Appellantin die materielle Einrede, sie

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