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ARGVP 1988 3067

Appenzell A.Rh. · 1959-05-28 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3067, 3068 3067 Kostenspruch. Bei Gutheissung eines Begehrens um Einräumung eines Notweges sind die Kosten in Abweichung von den allgemeinen Regeln dem Kläger aufzuerlegen (Art. 81 ZPO). Auch bei Einräumung eines Notweges sind die Kosten der klagenden Par­tei zu überbinden. Das Bundesgericht hatte bereits am 28. Mai 1959 zu dieser Frage ausgeführt, es entspreche der besonderen Art des Notweg­streites, die enteignungsrechtlichen Kostennormen heranzuziehen. - In ihrer Monogr

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3067

C. Gerichtsentscheide 3067, 3068 3067 Kostenspruch. Bei Gutheissung eines Begehrens um Einräumung eines Notweges sind die Kosten in Abweichung von den allgemeinen Regeln dem Kläger aufzuerlegen (Art. 81 ZPO). Auch bei Einräumung eines Notweges sind die Kosten der klagenden Par­tei zu überbinden. Das Bundesgericht hatte bereits am 28. Mai 1959 zu dieser Frage ausgeführt, es entspreche der besonderen Art des Notweg­streites, die enteignungsrechtlichen Kostennormen heranzuziehen. - In ihrer Monogr

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