C. Gerichtsentscheide 3064 3064 Gerichtsstand. Wohnsitzwechsel nach Stellung des Vermittlungsbegehrens (Art. 39 ZPO1). Der Beklagte hatte seinen Wohnsitz während des Vermittlungsverfahrens gewechselt und in einen andern Kanton verlegt. Aus bundesrechtlichen Überlegungen und Gründen der interkantonalen Rechtsvergleichung war das Bezirksgericht auf die Klage nicht eingetreten. Das Obergericht erkannte auf Eintreten und wies die Streitsache zur materiellen Behandlung an die Vorinstanz zurück. Der
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3064
C. Gerichtsentscheide 3064 3064 Gerichtsstand. Wohnsitzwechsel nach Stellung des Vermittlungsbegehrens (Art. 39 ZPO1). Der Beklagte hatte seinen Wohnsitz während des Vermittlungsverfahrens gewechselt und in einen andern Kanton verlegt. Aus bundesrechtlichen Überlegungen und Gründen der interkantonalen Rechtsvergleichung war das Bezirksgericht auf die Klage nicht eingetreten. Das Obergericht erkannte auf Eintreten und wies die Streitsache zur materiellen Behandlung an die Vorinstanz zurück. Der
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