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ARGVP 1988 3062

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3062 3062 Ausstand. Ausschluss von Amtes wegen. Die frühere Tätigkeit als Betrei­bungsbeamter verbietet dem Amtsbefehlsrichter nicht, über die Heraus­gabe einer von ihm als Betreibungsbeamter gepfändeten Sache zu entscheiden (Art. 21 Ziff. 3 ZPO1). Ein Ausstandsgrund wird seitens der Beschwerdeführerin darin erblickt, dass der Bezirksgerichtspräsident in gleicher Person als Betreibungsbeam­ter im Betreibungsverfahren gegen den Beschwerdegegner S. geamtet habe, weshalb er ni

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3062

C. Gerichtsentscheide 3062 3062 Ausstand. Ausschluss von Amtes wegen. Die frühere Tätigkeit als Betrei­bungsbeamter verbietet dem Amtsbefehlsrichter nicht, über die Heraus­gabe einer von ihm als Betreibungsbeamter gepfändeten Sache zu entscheiden (Art. 21 Ziff. 3 ZPO1). Ein Ausstandsgrund wird seitens der Beschwerdeführerin darin erblickt, dass der Bezirksgerichtspräsident in gleicher Person als Betreibungsbeam­ter im Betreibungsverfahren gegen den Beschwerdegegner S. geamtet habe, weshalb er ni

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