C. Gerichtsentscheide 3062 3062 Ausstand. Ausschluss von Amtes wegen. Die frühere Tätigkeit als Betreibungsbeamter verbietet dem Amtsbefehlsrichter nicht, über die Herausgabe einer von ihm als Betreibungsbeamter gepfändeten Sache zu entscheiden (Art. 21 Ziff. 3 ZPO1). Ein Ausstandsgrund wird seitens der Beschwerdeführerin darin erblickt, dass der Bezirksgerichtspräsident in gleicher Person als Betreibungsbeamter im Betreibungsverfahren gegen den Beschwerdegegner S. geamtet habe, weshalb er ni
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3062
C. Gerichtsentscheide 3062 3062 Ausstand. Ausschluss von Amtes wegen. Die frühere Tätigkeit als Betreibungsbeamter verbietet dem Amtsbefehlsrichter nicht, über die Herausgabe einer von ihm als Betreibungsbeamter gepfändeten Sache zu entscheiden (Art. 21 Ziff. 3 ZPO1). Ein Ausstandsgrund wird seitens der Beschwerdeführerin darin erblickt, dass der Bezirksgerichtspräsident in gleicher Person als Betreibungsbeamter im Betreibungsverfahren gegen den Beschwerdegegner S. geamtet habe, weshalb er ni
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