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ARGVP 1988 3060

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3059, 3060 Der Angeklagte fuhr auffällig. Die Aussage des Zeugen L. blieb unbe­stritten, dass X. von einer Seitenstrasse her unvermittelt unter Überqueren der ganzen Fahrbahn auf die stark befahrene Staatsstrasse einschwenkte, dem Zeugen den Vortritt abschnitt und dann im Zickzack fuhr, bevor es zum Unfall kam... (Es folgt der Hinweis auf das spätere Wegbleiben des Angeklagten). OGer 29.3.1983 (RBer 1982/83, S. 35) 3060 Lebensm ittelpolizei. Strafrechtliche Verantwortlichke

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3060

C. Gerichtsentscheide 3059, 3060 Der Angeklagte fuhr auffällig. Die Aussage des Zeugen L. blieb unbe­stritten, dass X. von einer Seitenstrasse her unvermittelt unter Überqueren der ganzen Fahrbahn auf die stark befahrene Staatsstrasse einschwenkte, dem Zeugen den Vortritt abschnitt und dann im Zickzack fuhr, bevor es zum Unfall kam... (Es folgt der Hinweis auf das spätere Wegbleiben des Angeklagten). OGer 29.3.1983 (RBer 1982/83, S. 35) 3060 Lebensm ittelpolizei. Strafrechtliche Verantwortlichke

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