C. Gerichtsentscheide 3059 3059 Strassenverkehr. Vereitelung der Blutprobe (Art. 91 Abs. 3 SVG). Der Angeklagte fuhr am Pfingstsonntag, dem 30. Mai 1982, ca. 20.00 Uhr, bei sonnigem, sichtigem Wetter auf gut ausgebauter, 7 m breiter Strasse gegen eine übersichtliche, leicht abfallende Linkskurve. Er konnte diese Kurve nicht nehmen, fuhr vier Betonpfähle und eine Kurvenblende um und vermochte sein Auto erst unmittelbar hinter diesen Pfählen auf einem abfallenden Wiesenbord zum Stehen zu bringen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3059
C. Gerichtsentscheide 3059 3059 Strassenverkehr. Vereitelung der Blutprobe (Art. 91 Abs. 3 SVG). Der Angeklagte fuhr am Pfingstsonntag, dem 30. Mai 1982, ca. 20.00 Uhr, bei sonnigem, sichtigem Wetter auf gut ausgebauter, 7 m breiter Strasse gegen eine übersichtliche, leicht abfallende Linkskurve. Er konnte diese Kurve nicht nehmen, fuhr vier Betonpfähle und eine Kurvenblende um und vermochte sein Auto erst unmittelbar hinter diesen Pfählen auf einem abfallenden Wiesenbord zum Stehen zu bringen.
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG