C. Gerichtsentscheide 3055, 3056 oder, wie kurze Zeit später durchgeführt, unter Begleitung einer Amtsperson oder eines Anwalts jederzeit möglich. Der Angeklagte hätte die Strafklägerin auch von der Nachbarschaft aus telefonisch darüber informieren können, dass er einzig im Auftrag der 0 . AG komme, um einige Akten zu behändigen. Die Wohnberechtigte hat durch Steckenlassen des Schlüssels klar zum Ausdruck gebracht, dass die Wohnung durch Unberechtigte nicht betreten werden dürfe. Diese Willen
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3056
C. Gerichtsentscheide 3055, 3056 oder, wie kurze Zeit später durchgeführt, unter Begleitung einer Amtsperson oder eines Anwalts jederzeit möglich. Der Angeklagte hätte die Strafklägerin auch von der Nachbarschaft aus telefonisch darüber informieren können, dass er einzig im Auftrag der 0 . AG komme, um einige Akten zu behändigen. Die Wohnberechtigte hat durch Steckenlassen des Schlüssels klar zum Ausdruck gebracht, dass die Wohnung durch Unberechtigte nicht betreten werden dürfe. Diese Willen
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